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Ihr Aufenthalt in Kroatien ... |
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Allgemeine Informationen |
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Aktuelle Auskunft beim Auswärtigen Amt |
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Reisedokumente |
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Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt den Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren ist eine Eintragung im Pass der Eltern oder ein Kinderausweis erforderlich. |
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Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden. |
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Kfz-Papiere |
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Für das eigene Kraftfahrzeug benötigt man einen Führerschein, Zulassungsschein (Fahrzeugausweis) und die internationale grüne Versicherungskarte um im Schadenfall die Deckung nachzuweisen. |
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Autobahngebühren |
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Mautpflichtig sind die Streckenabschnitte: |
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Tempolimit |
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Lichtpflicht und Alkoholgrenze für Autofahrer |
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Autofahrer müssen auch tagsüber das Licht (Abblendlicht) einschalten. Die Lichtpflicht gilt auf allen Strassen sowohl ausserhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften. |
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Die Alkohol-Promille-Grenze von 0,0 ‰, wurde ab dem 17. Juni 2008 wieder auf 0,5 ‰ erhöht! Für Berufsfahrer und Fahrer bis 24 Jahren gilt weiterhin die 0,0 ‰ Grenze. |
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Tankstellen |
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Die Tankstellen sind täglich von 7:00 bis mind. 22.00 Uhr bedient. In grösseren Städten und an internationalen Fernverbindungsstrassen gibt es Tankstellen die 24 Stunden geöffnet sind. Man erhält: Eurosuper 95, Eurosuper 98, Super 98, Normalbenzin und Dieselkraftstoff. |
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Zollbestimmungen |
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Für die Einfuhr von Lebensmitteln nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. |
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Geld/Devisen |
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Die kroatische Währungseinheit heisst "Kuna" und wird in "HRK" (Hrvatska) angegeben |
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Kurs: 1 EUR = ~7,31 HRK (Februar 2010) |
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1 Kuna hat 100 Lipa |
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Folgende Scheine sind im Umlauf: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500, 1.000 Kuna |
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Münzen: 1, 2, 5 Kuna |
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Kreditkarten wie: Visa, American Express, Diners, Eurocard, Mastercard werden an vielen Orten akzeptiert. |
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Geldautomaten |
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In allen Urlaubsorten finden Sie Geldautomaten, an denen Sie Bargeld mit Eurocard/Mastercard oder EC-Karte abheben können. Die Anleitungen sind auch in deutscher Sprache wählbar. |
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Wichtige Notrufnummern |
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Allgemeines |
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